Waffenrechtliche Begutachtung nach § 6 Waffengesetz (WaffG)
Das Führen von Schusswaffen bedarf besonderer Verantwortung und persönlicher Eignung. Nach dem gültigen Waffengesetz (WaffG) werden daher an Waffenbesitzer bzw. an diejenigen, die Umgang mit einer Waffe haben, besondere Anforderungen gestellt.
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zum KontaktformularNachweis über die persönliche Eignung
Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzen möchte, braucht ein entsprechendes Eignungsgutachten.
Das Gutachten ist außerdem immer dann erforderlich, wenn die zuständige Waffenbehörde die persönliche Eignung zum Waffenbesitz anzweifelt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Personen mit Alkohol- oder Drogenproblemen oder psychischen Erkrankungen.

Ablauf einer waffenrechtlichen Begutachtung
Die Eignungsuntersuchung findet in einer der ias-Begutachtungsstellen in Berlin (Mahrzahn-Hellersdorf),
Berlin (Schöneberg), Freiburg , Ingolstadt, Karlsruhe, Mannheim oder in München statt.
Wählen Sie einen der Standorte und vereinbaren Sie einen Termin. Am Tag der Begutachtung durchlaufen Sie dann verschiedene Situationen:
- Begutachtungsgespräch mit einem Psychologen
- ggf. schriftlicher Test
- ggf. medizinische Untersuchung
- Fragebogen zur Person
Abschließend erhalten Sie einen Begutachtungsbericht, den Sie bei der entpsrechenden Behörde vorlegen.
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